Weiterbildung für Fahrlehrer
Februar 26, 2022Förderung für Fahrlehrer
Juli 23, 2023Selbstständigkeit als Fahrlehrer
Nicht für jeden Fahrlehrer ist die Selbstständigkeit der große Traum. Das muss es auch nicht sein. Wer sich jedoch Gedanken darüber macht, sich als Fahrlehrer selbstständig zu machen, kann hier mehr erfahren.
Informiere Dich umfassend zum Thema Selbstständigkeit als Fahrlehrer und bereite Dich auf die kommenden Aufgaben vor.
Selbstständigkeit als Fahrlehrer
1. Rechtliche Voraussetzungen
Wer eine Selbstständigkeit als Fahrlehrer anstrebt, muss die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
2. Analyse und Businessplan
Bevor es losgeht muss die eigene Idee von der Selbstständigkeit als Fahrlehrer entwickelt, analysiert und definiert werden.
3. Wahl der Rechtsform
Ganz gleich ob Einzelunternehmen, GbR, UG haftungsbeschränkt oder GmbH. Die Wahl der Rechtsform ist wichtig!
1.
Rechtliche Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Fahrlehrer-Erlaubnisklasse, in der man ausbilden möchte
- Hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer von mindestens 2 Jahren
- Teilnahme am Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft
- Zuverlässigkeit
- Erfüllung aller Pflichten, insbes. gem. §§17 - 35 FahrlG
2.
Analyse und Businessplan
Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, solltest Du nicht einfach loslegen. Die Erfülung der Voraussetzungen alleine, wird Dir bei der Umsetzung der Selbstständigkeit an sich nicht helfen. Das stabile Fundament, auf dem Du Deine Selbstständigkeit als Fahrlehrer aufbauen kannst, bildest Du durch eine seriöse Analyse Deiner Fähigkeiten, die Gegebenheiten des Wettbewerbs und durch Erstellung eines geeigneten Businessplans.
Selbstanalyse: Führe eine persönliche und geschäftliche Selbstanalyse durch! Mache Dir Gedanken darüber, wie Deine Fähigkeiten und Potenziale sind. Stelle Dir dabei einige Fragen, wie z.B.: Arbeitest Du alleine oder hast Du vor sofort mit Mitarbeitern zu starten? In welchen Fahrerlaubnisklassen möchtest Du ausbilden? Lassen es Deine persönlichen Lebensumstände zu, dass Du als Selbstständiger mehr Zeit für die Arbeit investieren wirst, als ein angestellter Fahrlehrer? Wirst Du damit zurechtkommen, auch für Mitarbeiter verantwortlich zu sein? Die Liste der Fragen ist groß. Stelle Dir alle Fragen zum künftigen Geschäft, aber auch dazu was das persönlich für Dich bedeutet
Marktanalyse: Du hast alle Fragen zum persönlichen Teil für Dich geklärt? Du weißt, wo Deine Stärken und Schwächen liegen und auf dieser Basis hast Du Deine geschäftlichen Ziele ausgerichtet? Sehr gut, dann geht es im nächsten Schritt, der Marktanalyse darum herauszufinden, wie und wo Du Deine Ziele am ehesten umsetzen kannst. Betrachte bei der Marktanalyse die Wettbewerbsdichte und die Wettbewerberqualität und beachte dabei, den richtigen Standort zu identifizieren. Nicht nur der Standort alleine entscheidet, sondern ob Du es schaffst mit Deinem künftigen Geschäftsmodell neben bereits etablierten Fahrschulen erfolgreich zu sein.
Businessplan: Der Businessplan beinhaltet Deine Idee zur Selbstständigkeit als Fahrlehrer. Diese Idee schreibst Du nun mit allem was dazugehört im Rahmen des Businessplans auf. Er beinhaltet sowohl Deine eigenen Skills, deine Zielgruppenanalyse, deine Wettbewerbssituation, deinen Kostenapparat, deine geplanten geschäftlichen Schritte, deine Standortanalyse und bringt diese zusammen mit den Risiken und Chancen. Er wird Dir eine Hilfe sein, in Zeiten in denen es um Finanzierungshilfen geht oder in Zeiten in denen Du Dich selbst daran erinnern musst, wie Deine eigene Vorstellung von der Selbstständigkeit als Fahrlehrer zu Beginn geplant war.
3.
Wahl der Rechtsform
Wenn es zur Umsetzung des Businessplans geht, sollte bereits feststehen für welche Rechtsform Du Dich entscheidest. Alle Rechtsformen, ganz gleich ob mit oder ohne Privathaftung, genießen Vor- und Nachteile. Setze für Dich selber Prioritäten fest und entscheide Dich für die Rechtsform, die am besten zu Dir und Deinem Vorhaben passt.
Einzelunternehmen: Das Einzelunternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass Du unbürokratisch anmelden kannst. Die Pflichten zur Buchführung und Bilanzierung sind weniger umfangreich und Du benötigst kein Stammkapital für Deine Firma. Der Nachteil hierbei ist, dass Du mit Deinem vollen privaten Vermögen für die Selbstständigkeit haftest.
GbR: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermöglicht es mehreren Personen gleichzeitig eine neue Firma zu eröffnen. Die Basis bilden dabei die Gegebenheiten, die auch beim Einzelunternehmen greifen. Sprich, einfache Gründung, kein erforderliches Stammkapital aber auch die Haftung mit dem Privatvermögen.
GmbH und UG haftungsbeschränkt: Dies geht alleine oder auch mit mehreren Personen zusammen. Es handelt sich um sog. Kapitalgesellschaften, die Ihren Vorteil darin begründen, dass man nicht mehr mit dem Privatvermögen haften muss, sondern mit dem Stammkapital des Firmenvermögens. Das Stammkapital kann bei einer UG haftungsbeschränkt bereits bei 1 Euro beginnen, wohingegen die Gründung einer GmbH mindestens 25.000 Euro voraussetzt. Die Gründung der UG oder GmbH ist jedoch komplizierter und bürokratischer und auch die Buchführungsplflichten sind weitreichender als beim Einzelunternehmen oder der GbR.