Alle Termine im Überblick

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Fahrlehrerseminare Termine

Erfahre mehr über die wichtigsten Fahrlehrerseminare

Es gibt ein großes Seminarangebot für Fahrlehrer. Welche davon verpflichtend sind und welche freiwillige Fortbildungen, erfährst Du hier in unserer Übersicht.

Die nächsten Termine für Fahrlehrerseminar Klasse A

VonBis
19.08.202420.09.2024


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Die nächsten Termine für Fahrlehrerseminar Klasse CE/DE

VonBisKlasse






02.09.2024
01.10.2024
CE

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Die nächsten Termine für Ausbildungsfahrlehrer

VonBis
19.02.202423.02.2024
14.10.2024
18.10.2024

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Die nächsten Termine für Fortbildungen nach § 53 FahrlG

VonBisHinweis
17.04.2024
19.04.2024

24.06.2024
05.07.2024
BWL
05.07.2024
07.07.2024

21.08.2024
23.08.2024

09.10.2024
11.10.2024

21.10.2024
-

Ausb.-Fahrlehrer

29.10.2024
31.10.2024

Fahrl. § 7

13.11.2024
15.11..2024

18.12.2024
20.12..2024

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Hast du persönliche oder spezielle Anliegen?

Dann melde dich bei uns und drücke den Button unten.

Über Fahrlehrerseminare

Erhalte hier alle relevanten Informationen und verschaffe Dir einen Überblick.

Alle 4 Jahre müssen Fahrlehrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung.


Entweder für drei Tage alle vier Jahre oder für einen Tag pro Jahr, wenn Du im letzten Jahr eine Weiterbildung gemäß §53 Abs.1 FahrlG besucht hast. Unser Themenangebot ist vielseitig und abwechslungsreich gestaltet (gemäß §17 DV-FahrlG). In Kooperation mit dem ADAC, führen wir in den Weiterbildungslehrgängen ein Sicherheitstraining mit den Teilnehmern durch. Wenn Du Fragen zu dem Lehrgang haben sollten, kontaktiere uns unverbindlich.


Gern beraten wir Dich ganz individuell zu allen Deinen Fragen.

Um Seminarleiter werden zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen:


  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE.
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klassen A und B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
  • Innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang, der aus einem viertägigen Grundkursus und aus zusätzlichen jeweils viertägigen programmspezifischen Kursen zur Durchführung von Seminaren nach dem Straßenverkehrsgesetz besteht, teilgenommen haben.
  • Nicht mehr als 2 Punkte in Flensburg


Die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang war erfolgreich, wenn Du an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt hast, dass Du zur Leitung von Seminaren befähigt bist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde auf Grund einer Stellungnahme der Lehrgangsleiter. Die Seminarerlaubnis wird durch Aushändigung oder Zustellung der Erlaubnisurkunde erteilt. Von der Erlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes muss ebenfalls die Seminarerlaubnis besitzen. Diese kann in 3 Themen-Bausteinen erworben werden:


Grundkurs

ASF-Seminar

FES-Seminar


Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch einen Prämiengutschein oder einen Bildungscheck. Informationen darüber finden Sie unter:

www.bildungscheck.de oder

www.bildungspraemie.info

Alle 2 Jahre müssen Fahrlehrer, die die Seminarerlaubnis für ASF und FES besitzen alle zwei Jahre jeweils an einer eintägigen Weiterbildung für die jeweilige Erlaubnis teilnehmen.


In dieser Weiterbildung werden die Inhalte und Methoden der Durchführung für das jeweilige Seminar vermittelt.

Melde Dich jetzt für das Seminar an!

Mit der Reform der Fahrlehrerausbildung ist im Anschluss an den achtmonatigen Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte eine zweite Ausbildungsphase von vier Monaten gesetzlich vorgeschrieben.


Diese Ausbildung findet in einer Ausbildungsfahrschule statt. Die Ausbildungsfahrschule soll eine vorbildliche Fahrschule für den Berufsstand sein. Der Fahrlehrer mit befristeter Fahrlehrerlaubnis soll nach einer Einarbeitungsphase befähigt werden, selbständig, d.h. allein Fahrschüler in Theorie und Praxis auszubilden und zur Prüfung vorzustellen.


Die Rahmenbedingungen und Art der Beschäftigung sind in Richtlinien geregelt, es gibt jedoch Gestaltungsspielraum. Es gibt viele Aspekte, die dafür sprechen, als Ausbildungsfahrschule anerkannt zu werden – natürlich gibt es auch Verpflichtungen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt.


Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss:

  • min. 3 Jahre im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE sein
  • an einem fünftägigen Einweisungsseminar gem. §16 (2) Abs. 1 FahrlG teilgenommen haben.


Weiterbildung

Der Ausbildungsfahrlehrer muss alle vier Jahre an einer eintägigen Weiterbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte teilnehmen.


Es besteht die Möglichkeit der Förderung über einen Prämiengutschein oder einen Bildungscheck.

Informationen darüber finden Sie unter:

www.bildungscheck.de oder

www.bildungspraemie.info

Der Gesetzgeber schreibt vor, ein solches Seminar als Voraussetzung zur Erlangung der Fahrschulerlaubnis zu besuchen!


Der Lehrgang dauert 9 Tage (70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) und wird ganztätig stattfinden.

Themenübersicht


  • Eröffnung einer Fahrschule, Kriterien der Standortwahl
  • Rechtsformen einer Fahrschule
  • Vertragsrecht, Schließung einer Fahrschule
  • Investitions- und Finanzbedarf
  • Büromanagement
  • Kooperation, Aufzeichnungen nach dem Fahrlehrerrecht
  • Kalkulation und Buchführung
  • Kundenbetreuung, Absatzorientierung, Wettbewerb, Werbung
  • Bilanzen, Beratungen, Liquiditätskontrolle
  • Steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen Zahlungsverkehr
  • Personalwesen, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherung


Es gibt die Möglichkeit einen Prämiengutschein oder einen Bildungscheck einzusetzen.


Informationen dazu finden Sie unter

www.bildungscheck.de oder

www.bildungspraemie.info

Seminarinhalte


Block 1


  • Warum möchte ich MPU-Berater werden?
  • Was muss ich alles mitbringen, um mich als MPU-Berater selbstständig machen zu können?
  • Wie kommt es zum Verwaltungsakt „MPU“?
  • Wie läuft eine MPU ab?
  • Wie sind die aktuellen Zahlen?
  • Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit ergeben sich aus der Beraterperspektive?
  • Wie gestaltet sich ein Beratungsablauf vom Erstkontakt bis hin zur MPU?
  • Welche medizinischen und psychologischen Hintergründe sind wichtig?
  • Welche Einstellungen der Klienten sind problematisch und wie schafft man die Grundlagen für eine dauerhafte Verhaltensveränderung?


Block 2


  • Betriebswirtschaftliche Faktoren
  • Kundengewinnung und Partnersystem
  • Vorschau und Mustergutachten


Block 3


  • Praktische Übungen


Block 4


  • Fragen und Prüfung