Welche Möglichkeiten es gibt Förderungen von öffentlichen Kostenträgern wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft oder auch der Rentenversicherungsanstalt zu erhalten, erklärt Dir Dein Team von Fahrlehrerausbilder.de!
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung für Fahrlehrer von öffentlichen Kostenträgern wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft oder auch der Rentenversicherungsanstalt zu erhalten.
Die Voraussetzungen hierzu sind sehr verschieden und müssen für den Einzelfall geklärt werden.
Meister-BaföG
Sollte es keinen öffentlichen Kostenträger geben, der Ihnen finanziell unter die Arme greift, dann besteht noch die Möglichkeit eine Teilförderung über das Aufstiegs-BAföG zu erhalten.
Informationen findest Du hier unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Bildungsscheck
In NRW gibt es die Möglichkeit einen Bildungsscheck bzw. einer Prämiengutschein zu erhalten und bei uns einzulösen.
Die Voraussetzungen hierzu müssen natürlich vorliegen.
Bitte lese hierzu mehr auf der folgenden Internetseite: www.bildungspraemie.de .
Rentenversicherung
Du kannst eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinem Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden. www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann eine zeit- und kostenintensive Investition sein. Die gute Nachricht ist, dass es in Nordrhein-Westfalen eine Reihe von Fördermöglichkeiten für angehende Fahrlehrer gibt.
Eine der bekanntesten Fördermöglichkeiten ist der Bildungsscheck NRW. Der Bildungsscheck NRW beinhaltet einen Zuschuss, der für Weiterbildungsveranstaltungen und -kurse verwendet werden kann. Lass Dich von Deinem Team von Fahrlehrerausbilder.de zu den Voraussetzungen beraten.
Eine weitere Fördermöglichkeit für angehende Fahrlehrer ist der Bildungsprämiengutschein NRW. Der Bildungsprämiengutschein NRW beinhaltet ebenfalls eine Kostenübernahme oder einen Kostenzuschuss, der für die Weiterbildung von Mitarbeitern von Unternehmen verwendet werden kann.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins. Dieser unterscheidet sich in verschiedenen Punkten vom Bildungsprämiengutschein NRW.
Neben den drei vorgenannten Fördermöglichkeiten gibt es in Nordrhein-Westfalen noch eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten für angehende Fahrlehrer, wie z.B.:
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten für angehende Fahrlehrer in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Website der Landesregierung NRW.
Förderungsprozess
Um eine Förderung für Fahrlehrer in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, müssen folgende Schritte befolgt werden:
Fazit zur Förderung für Fahrlehrer
Wenn die Voraussetzungen stimmen, können Dir öffentliche Fördermöglichkeiten bei der Reduzierung der für Dich relevanten Kosten auf Deinem Weg zum Fahrlehrer behilflich sein. Du bist Dir nicht ganz sicher, ob die Voraussetzungen bei Dir vorliegen und benötigst Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Mittel? Kein Problem! Vereinbare einen Beratungstermin und wir helfen Dir gerne weiter!